1. Allgemein
1.1 Jede Lieferung von Stål & Plast A/S erfolgt gemäß den derzeitigen Verkaufs- und Lieferbedingungen in dem Umfang, insofern von diesen nicht ausdrücklich abgewichen wird oder diese nicht ausdrücklich durch andere schriftliche Vereinbarungen modifiziert wurden.
1.2 Spezielle Kaufbedingungen oder besondere Anforderungen an den Kaufgegenstand von Seiten des Käufers, beispielsweise angeführt in der Bestellung oder in den allgemeinen Kaufbedingungen des Käufers, im Angebotsmaterial etc. sind für Stål & Plast A/S nicht bindend, falls Stål & Plast A/S sich damit nicht ausdrücklich schriftlich einverstanden erklärt hat.
2. Angebot/Bestellung
2.1 Verträge zwischen dem Käufer und Stål & Plast A/S werden erst als geschlossen betrachtet, wenn der Vertrag beispielsweise durch eine Auftragsbestätigung von Stål & Plast A/S bestätigt wurde. Bei Unstimmigkeiten zwischen der Auftragsbestätigung und der Bestellung des Käufers oder dessen Einverständnis hat die Auftragsbestätigung Gültigkeit. Stål & Plast A/S behält sich das Recht zum Zwischenverkauf vor.
2.2 Technische Informationen, Anleitungen etc., Produktinformationen, Zeichnungen und Auskünfte zu technischen Daten wie z. B. Volumen, Gewicht, Leistungsfähigkeit und Ähnliches in Broschüren, PowerPoint-Präsentationen, auf der Homepage von Stål & Plast A/S usw. sind lediglich Richtwerte. Informationen von Stål & Plast A/S sind nur bindend, wenn für diese eine besondere schriftliche Garantie als Bestandteil des Vertrags gewährt wurde.
2.3 Der Käufer trägt die volle Verantwortung für die Auswahl des Produkts, darunter auch dafür, dass der Käufer die erwarteten Ergebnisse und Funktionen sowie Abmessungen erhält und dass das Produkt in der zugedachten Umgebung funktionieren kann.
2.4 Bei Genehmigung von Zeichnungen übernimmt der Käufer das Risiko und die Verantwortung dafür, dass gemäß den entsprechenden Zeichnungen produzierte Werkstücke in Bezug auf Design und Konstruktion vollständig für die Anwendung oder den Zweck geeignet sind, für die sie der Käufer verwendet.
3. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1 Falls nicht anders vereinbart, wird die Kaufsumme zu dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitstag fällig.
3.2 Bei ausbleibender rechtzeitiger Bezahlung werden ab dem Fälligkeitszeit Zinsen auf jeden geschuldeten Betrag pro angefangenem Monat berechnet, vgl. Punkt 3.1
3.3 Der Käufer kann keine Verrechnung der Kaufsumme für Forderungen aus anderen Rechtsverhältnissen vornehmen und kann kein Zurückbehaltungsrecht oder Zahlungsverweigerung aufgrund von Verspätung, Reklamation oder entsprechendem in Bezug auf die konkrete Lieferung ausüben.
3.4 Falls der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Stål & Plast A/S nicht einhält, behält sich Stål & Plast A/S das Recht vor, weitere Lieferungen einzubehalten, darunter auch solche, die bereits dem Spediteur übergeben wurden, bis die Bezahlung sämtlicher Guthaben erfolgt ist. Eventuelle Kosten für die Einbehaltung von Lieferungen, die dem Spediteur übergeben wurden, gehen auf Rechnung und Risiko des Käufers.
3.5 Stål & Plast A/S behält sich das Eigentumsrecht für den Verkaufsgegenstand vor, bis die Kaufsumme einschließlich eventueller Zinsen und Kosten bezahlt ist.
4. Lieferung
4.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk Stål & Plast A/S, DK-5750 Ringe, falls nichts anderes im konkreten Fall vereinbart wurde. Kann die Lieferung infolge von Umständen des Käufers nicht erfolgen, verbleibt die Leistung auf Kosten und Rechnung des Käufers bei Stål & Plast A/S. Stål & Plast A/S ist zur Erhebung von Lagermiete, Kosten etc. berechtigt.
4.2 Jeder von Stål & Plast A/S mitgeteilte Liefertermin ist geschätzt und somit unverbindlich für Stål & Plast A/S, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein fester Lieferzeitpunkt für die gesamte oder Teillieferungen vereinbart.
4.3 Wenn ein fester Liefertermin ausdrücklich vereinbart wurde, ist Stål & Plast A/S dazu berechtigt, diesen um 10 Arbeitstage ab Ablauf des festen Liefertermins zu verlängern. Überschreitet Stål & Plast A/S die verlängerte Lieferfrist, ist der Käufer zur Erhebung einer Konventionalstrafe ab Ablauf der verlängerten Lieferfrist berechtigt. Die Konventionalstrafe beträgt 0,5 %, berechnet von dem Teil der vereinbarten Kaufsumme, die die Leistung deckt, die von der Verspätung betroffen ist, für jede Woche, die die Verspätung andauert. Die Konventionalstrafe kann 5 % der vereinbarten Kaufsumme für die verspätete Leistung nicht übersteigen. Falls Stål & Plast A/S die verlängerte Lieferfrist um mehr als 45 Arbeitstage überschreitet, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag aufzuheben.
4.4 Entscheidet sich der Käufer für die Vertragsaufhebung, hat der Käufer das alleinige Recht auf Rückzahlung eventuell vorher geleisteter Vergütung im Zusammenhang mit der verspäteten Leistung, nicht jedoch auf Vergütungen im Zusammenhang mit anderen Leistungen. Der Käufer kann keine sonstigen Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung aufgrund der entstandenen Verspätung geltend machen, somit ist Schadenersatz jeglicher Art ausgeschlossen.
5. Preise
5.1 Alle Lieferungen erfolgen zu den Preisen, die zum Zeitpunkt der Lieferung gültig sind und aus der Preisliste von Stål & Plast A/S, der Auftragsbestätigung etc., hervorgehen. Angebot und Preise der Auftragsbestätigung verstehen sich ausschl. MwSt und anderen mit der Lieferung verbundenen öffentlichen Abgaben, Steuern, Gebühren usw.
5.2 Stål & Plast A/S behält sich das Recht vor, Preise mit einer Ankündigung von 14 Tagen infolge eines außergewöhnlichen Preisanstiegs für Rohwaren und Elektrizität zu erhöhen.
6. Rücksendungen
6.1 Rücksendungen werden nur nach vorhergehender Vereinbarung entgegengenommen (Waren in einem Wert unter DKK 1000,- werden nicht zurückgenommen). Standardlagerware wird ohne Abzug zurückgenommen, vorausgesetzt, diese wird unbenutzt und in sauberem Zustand geliefert und bei Zahlung der Returfracht durch den Käufer. Der Käufer trägt das Frachtrisiko. Waren, die für spezielle Zwecke und/oder mit speziellen Eigenschaften vom Käufer bestellt wurden, werden nicht zurückgenommen. Eventuelle Umpackung oder Neuverpackung von Returwaren erfolgt auf Kosten des Käufers.